HÄUFIGE FRAGEN

Zum Thema Kieferorthopädie

Bei kieferorthopädischen Behandlungen geht es um die Beseitigung von Fehlstellungen der Zähne. Die Behandlungen ermöglichen eine bessere Mundhygiene und stärken die Zahngesundheit.

Es handelt sich dabei um grundlegende Informationen und Hintergrundwissen. Bitte beachten Sie, dass diese FAQ einen Besuch in unserer kieferorthopädischen Praxis in Elmshorn nicht ersetzen können.

Ein Termin bei Nordbiss ist immer dann notwendig, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Zahn -und Kieferstellung bzw. die Ihres Kindes korrekt ist. In diesem Zusammenhang können auch Einschätzungen anderer medizinischer Experten notwendig werden. Dazu gehören z. B. Logopäden, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte oder Kinderärzte.

Wir empfehlen, Ihr Kind das erste Mal bei uns vorzustellen, wenn es zwischen vier und sechs Jahren alt ist. Dann können wir das Milchgebiss sowie den Zahnwechsel kontrollieren und prüfen, ob eine frühzeitige kieferorthopädische Behandlung (Frühbehandlung) notwendig ist.

Ganz nach den Mottos „Man ist nie zu alt!“ und „Es ist nie zu spät!“ können wir Korrekturen von Zahnfehlstellungen auch bei Erwachsenen vornehmen.

Ein Überweisungsschein ist nicht notwendig. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail, um einen Termin bei uns zu vereinbaren. 

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Bei Erwachsenen muss eine schwere Fehlstellung des Kiefers vorliegen bzw. muss die Behandlung medizinisch indiziert sein, damit sich die Kasse an den Kosten beteiligt. Wir beraten Sie in unserer Praxis und informieren Sie über die evtl. anfallenden Kosten.

Eine Zahnzusatzversicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn die Krankenkasse die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung nicht übernimmt. Doch Achtung: Sie müssen die Zusatzversicherung (inkl. Kieferorthopädischer Leistungen) VOR der Feststellung einer kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit abschließen.